Zusammenfassung: Der zur gemischten Gesamtvertretung berechtigte Prokurist ist zur Beteiligung an Firmenbuchanmeldungen legitimiert, wenn eine Anmeldung in vertretungsbefugter Anzahl iSd § 71 Abs 3 AktG genügt.
OLG Wien, 21.10.2005, 28 R 210/05s
Zusammenfassung: Der zur gemischten Gesamtvertretung berechtigte Prokurist ist zur Beteiligung an Firmenbuchanmeldungen legitimiert, wenn eine Anmeldung in vertretungsbefugter Anzahl iSd § 71 Abs 3 AktG genügt.
OLG Wien, 21.10.2005, 28 R 210/05s