Zusammenfassung: Der Aufruf der Gläubiger nach Auflösung einer Privatstiftung muss nur einmal in der Wiener Zeitung publiziert werden .
OLG Wien, 02.08.2005, 28 R 184/05t
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 1 PSG; § 36 PSG; § 208 AktG; § 213 AktG
Zusammenfassung: Der Aufruf der Gläubiger nach Auflösung einer Privatstiftung muss nur einmal in der Wiener Zeitung publiziert werden .
OLG Wien, 02.08.2005, 28 R 184/05t
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 1 PSG; § 36 PSG; § 208 AktG; § 213 AktG