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OLG Wien, 10.08.2005, 28 R 121/05b (Handelsrecht/Wertpapierrecht)

HandelsrechtWertpapierrechtNZ 2006/4NZ 2006, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das Firmenbuchgericht ist nicht legitimiert, die an der Spaltung beteiligten Gesellschaften zur Offenlegung von Unterlagen gegenüber dem Gremium zur Prüfung der Tauschverhältnisse aufzufordern.

OLG Wien, 10.08.2005, 28 R 121/05b

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