Zusammenfassung: Das Firmenbuchgericht ist nicht legitimiert, die an der Spaltung beteiligten Gesellschaften zur Offenlegung von Unterlagen gegenüber dem Gremium zur Prüfung der Tauschverhältnisse aufzufordern.
OLG Wien, 10.08.2005, 28 R 121/05b
Zusammenfassung: Das Firmenbuchgericht ist nicht legitimiert, die an der Spaltung beteiligten Gesellschaften zur Offenlegung von Unterlagen gegenüber dem Gremium zur Prüfung der Tauschverhältnisse aufzufordern.
OLG Wien, 10.08.2005, 28 R 121/05b