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OLG Wien, 30.08.2005, 28 R 203/05m (Handelsrecht/Wertpapierrecht)

HandelsrechtWertpapierrechtNZ 2006/13NZ 2006, 30 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Die Ablehnung der Rekurslegitimation durch das Firmenbuchgericht entfaltet keine Rechtswirkungen. Die Löschung einer Kapitalgesellschaft wegen vermuteter Vermögenslosigkeit setzt die Durchführung eines Zwangsstrafenverfahrens zur Durchsetzung der Vorlagepflicht bezüglich des Jahresabschlusses nicht voraus.

OLG Wien, 30.08.2005, 28 R 203/05m; OLG Wien, 30.08.2005, 28 R 204/05h

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