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OLG Wien, 29.04.2003, 28 R 288/02g (Handelsrecht/Wertpapierrecht)

HandelsrechtWertpapierrechtNZ 2006/14NZ 2006, 31 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das OLG Wien legt dar, dass das Fehlen einer Begründung im Löschungsbeschluss bezüglich einer Gesellschaft als schwerwiegender Mangel zu qualifizieren ist.

OLG Wien, 29.04.2003, 28 R 288/02g

Rechtsgrundlagen: § 40 FBG

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