Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt Stellung zur Zulässigkeit einer Provisorialverfügung im Firmenbuchverfahren und erörtert, dass der Kostenersatzanspruch nach dem Erfolgsprinzip zu beurteilen ist.
OLG Wien, 01.09.2005, 28 R 211/05p
Rechtsgrundlagen: § 378 EO; § 379 EO; § 393 Abs 1 EO; § 78 AußStrG