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§ 64 Abs 1 ZPO; § 16 Abs 1 S 1, § 125 Abs 4, § 127 HGB; § 4 Abs 1 EGG; § 342 EO - Verfahrenshilfe im Provisorialverfahren

ZivilprozessrechtNZ 2002/134NZ 2002, 346 - 348 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Erstreckung der Verfahrenshilfe auf das Vollstreckungsverfahren, und mit der Anmeldepflicht der durch eine einstweilige Verfügung (vorläufig) geänderten Vertretungsbefugnis eines Gesellschafter zur Eintragung ins Firmenbuch.

OLG Wien 23.11.2001, 28 R 85/01b

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