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§§ 277 ff HGB; § 283 HGB - Geschäftsfüher als Adressaten von Zwangsstrafenandrohungen und Verbesserungsaufträgen

ZivilrechtNZ 2002/133NZ 2002, 345 - 346 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Geschäftsführer als Adressaten einer Zwangsstrafenandrohung oder eines Verbesserungsauftrages.

OLG Wien 06.11.2001, 28 R 44/01y

Rechtsgrundlagen: §§ 277 ff HGB; § 283 HGB

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