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§ 2 Abs 2, § 8 Abs 2 UmwG 1954; § 2 Abs 3 UmwG; § 225c Abs 1 und 2, § 225e Abs 2 AktG; Art XVII Abs 1 EU-GesRÄG - Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Umwandlungsrecht

ZivilrechtNZ 2002/135NZ 2002, 348 - 350 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den zeitlichen Voraussetzungen für die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Umwandlungsrecht, und mit der Vorgangsweise des gegen die verschmelzende Umwandlung stimmenden Abfindungsberechtigten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche.

OLG Wien 16.11.2001, 28 R 123/01s

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