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§§ 277 ff, 283 HGB - Aktueller GmbH-Geschäftsführer als Adressat der Zwangsstrafenandrohung

ZivilrechtNZ 2002/123NZ 2002, 312 Heft 10 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Frage des Adressaten der Zwangsstrafenandrohung zur Erfüllung der Vorlagepflicht bei Wechsel des GmbH-Geschäftsführers.

OLG Wien 28.05.2001, 28 R 22/01p

Rechtsgrundlagen: §§ 277 ff HGB; § 283 HGB

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