Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit eines Geschäftsteilserwerbs durch den Abschluss eines Abtretungsvertrages, und mit der amtswegigen Wahrheitserforschungspflicht des Firmenbuchgerichtes.
OLG Wien 31.05.2001, 28 R 49/01h