Zusammenfassung: Der Leitsatz hält fest, dass eine bloße Aufforderung zur Einreichung zum Firmenbuch, ohne die Androhung konkreter Sanktionen, nicht anfechtbar ist.
OLG Wien 28.05.2001, 28 R 50/01f
Zusammenfassung: Der Leitsatz hält fest, dass eine bloße Aufforderung zur Einreichung zum Firmenbuch, ohne die Androhung konkreter Sanktionen, nicht anfechtbar ist.
OLG Wien 28.05.2001, 28 R 50/01f