§ 562 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise des Nachweises eines von der Regelung des § 562 ABGB abweichenden Erblasserwillens, der jedoch mangels widersprechender Erbserklärungen zu erbringen nicht möglich ist.
§ 562 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise des Nachweises eines von der Regelung des § 562 ABGB abweichenden Erblasserwillens, der jedoch mangels widersprechender Erbserklärungen zu erbringen nicht möglich ist.