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§ 562 ABGB - Beweis des vom § 562 ABGB abweichenden Willen des Erblassers

ZivilrechtNZ 2001, 383 - 384 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 562 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise des Nachweises eines von der Regelung des § 562 ABGB abweichenden Erblasserwillens, der jedoch mangels widersprechender Erbserklärungen zu erbringen nicht möglich ist.

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