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§§ 277-279 HGB; § 91 GmbHG; § 354 EO - keine gnadenweise Aufhebung einer Zwangsstrafe

ZivilrechtNZ 2001, 384 - 385 Heft 9 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass im Firmenbuchverfahren die gnadenweise Aufhebung einer Zwangsstrafe aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisses des Anmeldepflichtigen nicht möglich ist.

OLG Wien 09.05.2000, 28 R 72/00i

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