Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass im Firmenbuchverfahren die gnadenweise Aufhebung einer Zwangsstrafe aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisses des Anmeldepflichtigen nicht möglich ist.
OLG Wien 09.05.2000, 28 R 72/00i
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass im Firmenbuchverfahren die gnadenweise Aufhebung einer Zwangsstrafe aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisses des Anmeldepflichtigen nicht möglich ist.
OLG Wien 09.05.2000, 28 R 72/00i