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§ 810 ABGB - Keine schlüssige Übertragung der Nachlassverwaltung

ZivilrechtNZ 2001, 382 - 383 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 810 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass die Untätigkeit des Gerichts nicht zur Annahme der schlüssigen Übertragung der Nachlassverwaltung führt.

OGH 22.02.2001, 6 Ob 8/01x

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