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§§ 1299, 1300, 1313a ABGB - Haftung des Rechtsanwalts für unterlassene Auskunft

ZivilrechtNZ 2001, 378 - 381 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 1299 ABGB; § 1300 ABGB; § 1313a ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung eines Rechtsanwalts für die Ungültigkeit eines Testament, wenn seine in der Kanzlei beschäftigte Ehefrau das Testament zur Prüfung und Verwahrung übernimmt.

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