§ 69 NO
Die Entscheidung bestimmt, dass eine beglaubigte Vollmacht, die zu Schenkungen ermächtigt, auch die Schenkung auf den Todesfall umfasst.
OGH 30.01.2001, 4 Ob 19/01z
§ 69 NO
Die Entscheidung bestimmt, dass eine beglaubigte Vollmacht, die zu Schenkungen ermächtigt, auch die Schenkung auf den Todesfall umfasst.
OGH 30.01.2001, 4 Ob 19/01z