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§ 125 AußStrG - Übergehung bei Verteilung der Parteirollen bei Erbrechtsklage

ZivilrechtNZ 2001, 376 - 377 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 125 AußStrG; § 14 ZPO

Die Entscheidung bestimmt, dass mehrere erbserklärte Erben gegenüber konkurrierende Erbsansprecher wie eine einheitliche Streitpartei nach § 14 ZPO zu behandeln sind.

OGH 29.01.2001, 3 Ob 183/00h

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