§ 364 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch nach § 364 ABGB, der Untersagung ungebührlicher Immissionen, in diesem Fall Lärm, wobei es nicht notwendig ist, dass der Nachbar selbst die störende Handlung setzt.
§ 364 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch nach § 364 ABGB, der Untersagung ungebührlicher Immissionen, in diesem Fall Lärm, wobei es nicht notwendig ist, dass der Nachbar selbst die störende Handlung setzt.