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§ 1487 ABGB - Pflichtteilsverjährung

ZivilrechtNZ 2001, 300 - 304 Heft 7 v. 1.7.2001

§ 1487 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass sich die Verjährungspflicht für den Pflichtteilsanspruch nach dem testamentarisch geäußerten Willen des Erblassers richtet.

OGH 22.03.2000, 3 Ob 223/99m

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