§ 1487 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass sich die Verjährungspflicht für den Pflichtteilsanspruch nach dem testamentarisch geäußerten Willen des Erblassers richtet.
OGH 22.03.2000, 3 Ob 223/99m
§ 1487 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass sich die Verjährungspflicht für den Pflichtteilsanspruch nach dem testamentarisch geäußerten Willen des Erblassers richtet.
OGH 22.03.2000, 3 Ob 223/99m