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§ 1299 ABGB - Aufklärungspflicht des Vertragserrichters

ZivilrechtNZ 2001, 304 - 305 Heft 7 v. 1.7.2001

§ 1299 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Aufklärungspflicht des Vertragserrichters hinsichtlich des fehlenden Gewährleistungsanspruches bei Insolvenz des Verkäufers.

OGH 29.09.2000, 2 Ob 178/00s

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