§ 726 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass der Finanzprokurator nicht zur Anfechtung des Beschlusses über die Annahme der Erbserklärung eines Legatars berechtigt ist.
OGH 28.09.2000, 8 Ob 238/00h
§ 726 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass der Finanzprokurator nicht zur Anfechtung des Beschlusses über die Annahme der Erbserklärung eines Legatars berechtigt ist.
OGH 28.09.2000, 8 Ob 238/00h