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§ 726 ABGB - Außerordentliches Erbrecht

ZivilrechtNZ 2001, 299 - 300 Heft 7 v. 1.7.2001

§ 726 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass der Finanzprokurator nicht zur Anfechtung des Beschlusses über die Annahme der Erbserklärung eines Legatars berechtigt ist.

OGH 28.09.2000, 8 Ob 238/00h

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