Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Änderung des Bilanzstichtages erst mit Eintragung im Firmenbuch gegenüber Dritten wirkt, und diese nicht rückwirkend sein darf.
OLG Wien 25.09.2000, 28 R 158/00m
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Änderung des Bilanzstichtages erst mit Eintragung im Firmenbuch gegenüber Dritten wirkt, und diese nicht rückwirkend sein darf.
OLG Wien 25.09.2000, 28 R 158/00m