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§ 49 Abs 2 GmbHG; §§ 277 ff HGB - Änderung des Bilanzstichtages; keine rückwirkende Eintragung von Gesellschaftsvertragsänderungen im Firmenbuch

ZivilrechtNZ 2001, 451 - 452 Heft 11 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Änderung des Bilanzstichtages erst mit Eintragung im Firmenbuch gegenüber Dritten wirkt, und diese nicht rückwirkend sein darf.

OLG Wien 25.09.2000, 28 R 158/00m

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