ErbRÄG 1989; § 138 ABGB; § 163a ABGB; § 163b ABGB; § 164d ABGB; § 176 ABGB; § 730 Abs 2 ABGB; § 754 ABGB; § 823 ABGB
Der Beitrag befasst sich mit zivilrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung Des § 730 Abs 2 ABGB, und tritt für eine Neuregelung ein, um die erbrechtliche Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder zu gewährleisten.