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§§ 277 ff HGB - Fristverlängerung zur Vorlage des Jahresabschlusses

ZivilrechtNZ 2001, 450 - 451 Heft 11 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Erstreckung der Vorlagefrist für den Jahresabschluss.

OLG Wien 05.10.2000, 28 R 168/00g

Rechtsgrundlagen: §§ 277 ff HGB

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