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§§ 277 ff HGB; § 45 Abs 2, § 82 StPO - Nicht schuldhafte Versäumung der Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses

ZivilrechtNZ 2001, 411 - 412 Heft 10 v. 1.10.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Recht eines GmbH-Geschäftsführers Gründe für die Nichterbringung der Vorlagepflicht geltend zu machen, wobei im Falle beschlagnahmter Unterlagen die Unmöglichkeit der Erstellung von Aktenkopien dargelegt werden muss.

OLG Wien 30.05.2000, 28 R 13/00p

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