Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Recht eines GmbH-Geschäftsführers Gründe für die Nichterbringung der Vorlagepflicht geltend zu machen, wobei im Falle beschlagnahmter Unterlagen die Unmöglichkeit der Erstellung von Aktenkopien dargelegt werden muss.
OLG Wien 30.05.2000, 28 R 13/00p