§ 30 GBG
Die Entscheidung bestimmt, dass auch bzgl eines Teilbetrages einer pfandrechtlich gesicherten Forderung eine Vorrangseinräumung einverleibt werden kann.
OGH 24.10.2000, 5 Ob 252/00w
§ 30 GBG
Die Entscheidung bestimmt, dass auch bzgl eines Teilbetrages einer pfandrechtlich gesicherten Forderung eine Vorrangseinräumung einverleibt werden kann.
OGH 24.10.2000, 5 Ob 252/00w