Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anfechtbarkeit von Verbesserungsaufträgen in Firmenbuchsachen, der Aufforderung zu Anmeldungen, und der Androhung der Einleitung von Zwangsstrafenverfahren.
OLG Wien 17.02.2000, 28 R 6/00h