Die Zustimmung der Klimaschutzministerin zur Renaturierungs-VO im Rat hat auch innenpolitisch hohe Wellen geschlagen. Der schwerwiegende Vorwurf des „Verfassungsbruches“ wurde verschiedentlich erhoben. In diesem Beitrag wird erörtert, warum die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer zur Renaturierungs-VO für die Vertreterin Österreichs im Rat nicht rechtsverbindlich war und daher kein Verstoß gegen die Länderbeteiligungsregelung des B-VG vorliegt.