Soll eine Wohnung oder Haus erworben werden – Eigentum begründet werden, so bleibt der Gang einerseits zum Rechtsanwalt oder Notar für die Erstellung des Kaufvertrages und andererseits zum Notar für die Beglaubigung des Vertrages nicht aus.
Soll eine Wohnung oder Haus erworben werden – Eigentum begründet werden, so bleibt der Gang einerseits zum Rechtsanwalt oder Notar für die Erstellung des Kaufvertrages und andererseits zum Notar für die Beglaubigung des Vertrages nicht aus.
