In Punkt 7 der ÖNORM B 2110 werden die Leistungsabweichungen und ihre Folgen geregelt. Grundlegend unterscheidet die ÖNORM hierbei zwischen
Entfall von Leistungen (Punkt 7.4.5)Leistungsänderungen (Punkt 7.1, 7.3 und 7.4)In Punkt 7 der ÖNORM B 2110 werden die Leistungsabweichungen und ihre Folgen geregelt. Grundlegend unterscheidet die ÖNORM hierbei zwischen
Entfall von Leistungen (Punkt 7.4.5)Leistungsänderungen (Punkt 7.1, 7.3 und 7.4)