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Teil 4: ÖNORM B 2110 – Leistungsabweichung (Entfall von Leistungen)

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N27NBL 2018, 45 Heft 7 v. 15.4.2018

In Punkt 7 der ÖNORM B 2110 werden die Leistungsabweichungen und ihre Folgen geregelt. Grundlegend unterscheidet die ÖNORM hierbei zwischen

Entfall von Leistungen (Punkt 7.4.5)Leistungsänderungen (Punkt 7.1, 7.3 und 7.4)

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