Die Regierungsvorlage zum BVergG 2018 wurde mit 21.03.2018 veröffentlicht und hält zahlreiche Neuerungen bereit, da die Hauptziele des BVergG 2018 vornehmlich darin bestehen, einfache und flexible Vergabeverfahren für Auftraggeber und –nehmer zu gestalten. So auch die verstärkte Berücksichtigungsmöglichkeit „sekundärer“ Zielsetzungen (innovativ, ökologisch, sozial usw.) sowie der verbesserte Zugang zu Vergabeverfahren für Klein- und Mittelunternehmen.

