Allgemein wird unterschieden zwischen Schutz- und Wohnzonen.
Das Gesetz definiert den Begriff der Schutzzone als „ihrem äußeren Erscheinungsbild nach erhaltungswürdiges Gebiet“. Die Stadt Wien ist seit der Altstadterhaltungsnovelle 1972 befugt diese besonderen Zonen festzulegen, und damit das charakteristische Stadtbild zu erhalten und sohin vor beispielweise einem Abbruch zu schützen.

