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Barrierefreies Bauen

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N55NBL 2018, 92 Heft 14 v. 1.10.2018

Bauwerke, welche baulichen Barrieren aufweisen, stellen Menschen mit Behinderung oftmals vor große Herausforderungen und sind die Betroffenen meist zu deren Überwindung auf fremde Hilfe angewiesen. Bauliche Barrieren können nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) eine mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung darstellen, welche letztlich wiederum zu Schadenersatzansprüchen führen kann. § 6 Abs 5 BGStG normiert die Barrierefreiheit als gegeben, wenn „Anlagen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

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