Wenn es im Zuge einer Miteigentümerschaft zu Streitigkeiten kommt, ist eine Teilung der Liegenschaft oder Immobilie oft das bestmögliche Ergebnis.
Die Teilung kann mittels Einbringung einer Teilungsklage bei Gericht, oder aber durch eine Realteilung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Parteien die Liegenschaft oder Immobilie in selbständige Einheiten teilen wollen.

