Mit dem Salzburger Landesgesetz vom 7.10.2015 zur Erlassung eines Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 und eines Salzburger Hebeanlagengesetzes sowie zur Änderung des Bebauungsgrundlagengesetzes, des Baupolizeigesetzes 1997 und der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 wurde eine umfangreiche Reform des Baurechtes für das Land Salzburg in die Wege geleitet.
Die Änderungen treten am 1.7.2016 in Kraft.

