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2. mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N10NBL 2016, 15 Heft 3 v. 12.2.2016

Nach geltender Rechtslage erfolgt seit 1.4.2008 jedes zweite Jahr eine Anpassung der Richtwerte nach einer Formel, die auf dem Verbraucherpreisindex 2000 basiert: Die Richtwerte steigen entsprechend dem Ausmaß, in dem sich der Jahresdurchschnittswert des Index für das jeweilige Vorjahr gegenüber dem Indexwert 114,6 (das ist der Durchschnittswert des Jahres 2007) verändert hat. Die Richtwertmietzinse steigen also alle zwei Jahre um die Zweijahresinflation.

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