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Entschädigung (§§ 6ff MedienG) – Verzicht des Antragstellers

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2016, 9 Heft 1 v. 15.3.2016

OLG Wien 04.02.2016, 18 Bs 343/15w
(LG f Strafsachen Wien 02.10.2015, 112 Hv 44/15h)

§§ 8 Abs 2, 8a MedienG

1. Der Antragsteller kann im selbständigen Verfahren auf eine Entschädigung auf Basis einzelner Anspruchsgrundlagen verzichten und so den Prozessgegenstand einschränken.

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