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Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Minderjährigen

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2016, 10 Heft 1 v. 15.3.2016

OGH 13.01.2016, 15 Os 176/15v
(Vorinstanzen: OLG Wien 13.05.2015, 18 Bs 63/15v (= MR 2015, 130); LG für Strafsachen Wien 11.12.2014, 91 Hv 78/14b) – Fenstersturz des Kindes II

§ 7 Abs 2 Z 3 MedienG; Art 8, 10 EMRK; § 363b StPO

1. Ist ein Minderjähriger oder Besachwalteter von einem Eingriff in seinen höchstpersönlichen Lebensbereich betroffen, kann nur er selbst und nicht sein gesetzlicher Vertreter mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Fehlt diesen Personen die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit, kann daher niemals von einem Einverständnis zur Veröffentlichung ausgegangen werden.

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