Künstler, die unternehmerisch tätig sind, unterliegen mit ihren Leistungen im Inland der Umsatzsteuer. Sie sind seit 1.1.2016 von einer Anhebung des Umsatzsteuersatzes betroffen. Den Steuersatz regelt § 10 UStG: Während der allgemeine Steuersatz gemäß § 10 Abs 1 UStG 20% beträgt, war für Umsätze von Künstlern schon bisher ein ermäßigter Steuersatz vorgesehen. § 10 Abs 2 Z 5 UStG regelte, dass "Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler" dem Steuersatz von 10% unterlagen.