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Erhöhter Umsatzsteuersatz auf künstlerische Leistungen – Auswirkungen auf Autoren

AktuellRA StB MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M.Medien und Recht 2016, 8 Heft 1 v. 15.3.2016

Künstler, die unternehmerisch tätig sind, unterliegen mit ihren Leistungen im Inland der Umsatzsteuer. Sie sind seit 1.1.2016 von einer Anhebung des Umsatzsteuersatzes betroffen. Den Steuersatz regelt § 10 UStG: Während der allgemeine Steuersatz gemäß § 10 Abs 1 UStG 20% beträgt, war für Umsätze von Künstlern schon bisher ein ermäßigter Steuersatz vorgesehen. § 10 Abs 2 Z 5 UStG regelte, dass "Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler" dem Steuersatz von 10% unterlagen.

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