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Online-Forum - Providerauskunft von einem (Online-)Medieninhaber - Redaktionsgeheimnis

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2013, 61 Heft 2 v. 20.4.2013

OLG Wien 26.02.2013, 19 Bs 504/12z
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 16.10.2012, 335 HR 93/12d)

Art 10 EMRK; § 31 MedienG; §§ 135 Abs 2 Z 3, 144 Abs 2 und 157 Abs 1 Z 4 StPO

1. Hintergedanke der Bestimmung des § 31 Abs 1 MedienG ist, dass Medien ihrer wichtigen Funktion als "public watchdog" nur effektiv nachkommen können, wenn sie an geheime Informationen gelangen und vertrauliche Hinweise erhalten. Das Redaktionsgeheimnis samt Umgehungsschutz bezieht seine Rechtfertigung unmittelbar aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungs- und Medienfreiheit (Art 10 EMRK).

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