MedienrechtRA Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2013, 59 Heft 2 v. 20.4.2013
Eine Verfahrenspartei fertigt zu Beginn einer gerichtlichen Befundaufnahme und vor Durchführung der Befundungen von einem Teil der Verfahrensparteien sowie einem Parteienvertreter mit einer Digitalkamera ein Personenbildnis an.