OLG Wien 03.09.2012, 18 Bs 284/12i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 13.03.2012, 111 Hv 29/11i)
1. Der bloße Umstand, dass es sich um eine spektakuläre Straftat handelt, rechtfertigt für sich betrachtet noch keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Anonymitätsinteressen