OLG Wien 10.10.2012, 17 Bs 223/12m
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 30.03.2012, 091 Hv 17/12d) - "Top-Kieberer in Nöten"
§ 7a MedienG
1. Jemand ist einer gerichtlich strafbaren Handlung iS des § 7a Abs 1 Z 2 MedienG verdächtig, wenn sich dies für den Medienkonsumenten erkennbar aus der Berichterstattung "nach Art eines "Aha-Erlebnisses" ergibt. Kann der berichtete Sachverhalt in den Augen des Rezipienten bloß zu disziplinären Konsequenzen führen, liegt diese Anspruchsvoraussetzung nicht vor.