In dem Verfahren I ZR 70/10 - M2Trade - vor dem BGH hat die Klägerin als Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte an dem Computerprogramm "M2Trade" einem anderen Unternehmen (Hauptlizenznehmerin) gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren Nutzungsrechte an der Software eingeräumt. Dieses Unternehmen hat seinerseits einer Unterlizenznehmerin ein einfaches Nutzungsrecht an dem Programm eingeräumt. Die Klägerin hat der Hauptlizenznehmerin, nachdem sie von ihr keine Zahlungen mehr erhalten hatte, die Kündigung des Lizenzvertrages zum 30. 6. 2002 erklärt. Der Beklagte ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unterlizenznehmerin.