1. Allgemeine Grundlagen
a. DSG-Novelle 2010
Mit der am 1.1.2010 in Kraft getretenen DSG-Novelle wurden nun erstmals explizite Regelungen zur Videoüberwachung (vor allem) durch Private1) an (nicht bzw beschränkt) öffentlichen Orten2) geschaffen. Die Datenschutzkommission ("DSK") hatte sich aber schon länger mit der Zulässigkeit der Videoüberwachung auseinanderzusetzen.3) Die Schwierigkeit dabei lag darin, dass das DSG 2000 auf dem Konzept "klassischer" Datenbanken aufbaute und daher für die "Videoüberwachung" ungeeignet war.4) Deshalb entschied sich der Gesetzgeber zur Einführung ausdrücklicher Regelungen in einem eigenen Abschnitt 9a5), die in vielerlei Hinsicht der bisherigen Entscheidungspraxis der Datenschutzkommission entsprechen.6) Inwieweit das tatsächlich zutrifft, soll in diesem Beitrag, neben der Besprechung der neuen Bestimmungen herausgearbeitet werden.