Nach den Urteilen des EuGH in den verb. belgischen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) sowie in der deutschen Vorlagesache C-304/08 (Plus Warenhandelsgesellschaft mbH - MR 2009, 378) stellt es keine Überraschung mehr dar, dass die Generalanwältin beim EuGH V. Trstenjak in der ähnlich gelagerten Vorlagefrage Rs. C-540/08 - Mediaprint gegen "Österreich" von der EU-Widrigkeit des Zugabenverbots in § 9a UWG ausgeht.