OLG Linz 15.04.2008, 8 Bs 56/08d
(Vorinstanz: LG Linz 03.12.2007, 24 Hv 62/06g) - Vernaderung Oberösterreichs bei der EU
Art 10 EMRK, § 111 StGB
Art 10 EMRK strahlt direkt auf die §§ 111 ff StGB aus. Personen, die von sich aus die Öffentlichkeit suchen, müssen ebenso wie bei einem politischen Gegenschlag erhöht Toleranz gegen Kritik aufbringen. Sanktionsfrei sind allerdings nur Werturteile, die auf ausreichenden, wahren Tatsachen basieren. Dann können aber auch reißerische und plakative, an sich in die Ehre des Kritisierten eingreifende Formulierungen nicht tatbildlich sein, sie sind vielmehr auch ein Spiegelbild der Diskussionskultur des Äußernden, die so dem Publikum vermittelt wird.