OGH 18.03.2003, 11 Os 5/03
(Vorinstanz: LG St. Pölten 7.9.2002, 12 Ur 1107/01f)
§ 31 Abs 1 und 2 MedienG
Auf das Redaktionsgeheimnis kann sich nur ein Zeuge, nicht aber ein Beschuldigter im Strafverfahren berufen. Hausdurchsuchungen etc. beim Beschuldigten verstoßen daher nicht gegen das Umgehungsverbot nach § 31 Abs 2 MedienG.