OLG Wien 22.12.2004, 17 Bs 298/04
(Erstgericht: LG f Strafsachen Wien 20.07.2004, 91 Hv 73/04b)
§ 7 MedienG; § 111 Abs 1 StGB
1. Auch eine an hervorgehobener Position im öffentlichen Leben stehende Person hat ein Recht darauf, dass ihr Intimbereich respektiert wird. Die Wiedergabe eines Gerüchts über ehebrecherisches Verhalten in höchsten politischen Kreisen erreicht kein qualifiziertes öffentliches Informationsinteresse.